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Aktionäre

Aktionäre sind Eigentümer bestimmter Anteile an einem Unternehmen, je nach dem, wie viele Aktien (prozentual gesehen) die Aktionäre am Unternehmen besitzen, also gekauft haben, gelten sie als Großaktionär, Kleinaktionär oder aber auch, sofern man 51% der Aktien besitzt, als Hauptaktionär. Je nach dem, welche Art Aktionär man ist, hat man verschiedene Mitspracherechte an dem Unternehmen. Wie eine Aktiengesellschaft zu führen ist, wie das Ganze mit den Gesellschafterversammlungen aussieht und vor allem wie Aktionäre zu behandeln sind und welche Rechte diese besitzen, ist im Aktiengesetz niedergeschrieben. Der Gesetzgeber hat hier auf verschiedene Möglichkeiten Bezug genommen und ein entsprechendes Gesetz erlassen, welches eben gerade diese Art von Geschäftsbeziehung regelt. Wer also Interesse hat, Aktien einer Gesellschaft zu kaufen, sollte sich zunächst einmal im Aktiengesetz schlau machen, welche Rechte und Pflichten ihn erwarten und wie sonstige Regelungen bezüglich einer Aktiengesellschaft getroffen sind.

Dies ist zwingend notwendig, denn wenn man die Aktien erst einmal besitzt, hängt man sozusagen mit drin.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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